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Internationale Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See (Anlage zu § 1 der Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See) – KVR
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Regel 4 Anwendung
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Die Regeln dieses Abschnitts gelten bei allen Sichtverhältnissen.
Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 7.12.2021 I 5188
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
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